Noch immer sterben im Schnitt vier Menschen pro Jahr aufgrund von Stromunfällen in Verbindung mit Haartrocknern. Laut einem Gutachten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)) hat sich diese Zahl in einem Zeitraum von 30 Jahren konstant gehalten. Um den Verbraucherschutz zu erhöhen, hat deshalb im Auftrag der BAuA die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) bei GS-Zeichen für Haartrockner neue Sicherheitsvorgaben festgelegt. An der Anschlussleitung muss ab sofort ein Etikett angebracht werden, das per Piktogramm davor warnt, den Haartrockner in der Badewanne oder der Dusche zu nutzen. Hersteller, deren Haartrockner das GS-Zeichen tragen, müssen die neue Anforderung umgehend umsetzen. Die Einhaltung zählt zu den Voraussetzungen für Neuausstellungen des GS-Zeichens. Bestehende GS-Zertifikate für Haartrockner, deren Laufzeit über den 30. Juni 2015 hinausgeht, müssen bis dahin angepasst oder gekündigt werden. Hersteller, deren Haartrockner das GS-Zeichen des VDE-Instituts tragen, erhalten vom VDE-Institut das Sicherheitsetikett.
Das VDE-Institut prüft in seinen Offenbacher Labors Haartrockner auf ihre Sicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Energieeffizienz. Zur Sicherheitsprüfung zählen unter anderem der Schutz vor Elektrischem Schlag, die Prüfung der Abschaltautomatik, die Prüfung der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) sowie der Schutz vor Überhitzung. Im Rahmen der Gebrauchstauglichkeitsprüfung wird beispielsweise der Trocknungsgrad des Haares gemessen. Unter Federführung des BAuA hat eine Projektgruppe in Abstimmung mit dem Ausschuss für Produktsicherheit (AfPS) und dem Arbeitsausschuss Marktüberwachung (AAMü) weitere Maßnahmen zum Schutz des Verbrauchers erarbeitet, darunter die Überarbeitung der entsprechenden Norm EN 60335-2-23. Auch die Europäische Kommission plant weitere Schutzmaßnahmen.