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20.02.2015 Kurzinformation

Verbraucherschutz gestärkt: Strengere Vorgaben für PAK

VDE-Institut warnt Hersteller, Stichtag einzuhalten für Produkte mit GS-Zeichen

Ab dem 1. Juli 2015 müssen Prüfhäuser bei der Vergabe des GS-Zeichens neue Grenzwerte für Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) berücksichtigen. Dies hat der Ausschuss für Produktsicherheit (AfPS) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) beschlossen. Im Falle einer chemischen Untersuchung wurde die Zahl der zu prüfenden Substanzen der PAKs bei der Vergabe des GS-Zeichens von 16 auf jetzt 18 erhöht. Zusätzlich wurden die zulässigen Grenzwerte für die Substanzen deutlich verschärft. Das bedeutet, dass bei Produkten, die bisher die Grenzwerte eingehalten haben, dies nicht mehr der Fall sein könnte. Ebenso wurde bei der Beurteilung der PAK-relevanten Oberflächen der Begriff „wiederholter kurzfristiger Hautkontakt“ neu eingeführt – wie dies beispielsweise bei einer Computer-Tastatur der Fall ist. Hierfür gelten die gleichen Kriterien wie ein Hautkontakt, der vorhersehbar länger als 30 Sekunden dauert. „Wir raten den Herstellern nachdrücklich, die geänderten und verschärften Anforderungen rechtzeitig umzusetzen, um eine bestehende GS-Zertifizierung ihrer Produkte nicht zu gefährden“, warnt Dr. Klaus Kreß vom VDE-Institut. Im chemischen Labor des VDE-Instituts führen die Experten des VDE die entsprechend notwendigen Prüfungen durch.

Für Produkte, die die alten aber nicht die neuen Grenzwerte einhalten, gilt eine Übergangsfrist für eine bestehende GS-Zertifizierung bis zum 28.12.2015. Alle Produkte, die die neuen Anforderungen erfüllen, erhalten das GS-Zertifikat mit einer Befristung von bis zu fünf Jahren. Darüber hinaus sind unabhängig von der Vergabe des GS-Zeichens acht krebserzeugende PAKs im Rahmen des europäischen Chemikalienrechts (REACH) ab Dezember 2015 auf einen Grenzwert von 1 mg/kg beschränkt. Dies gilt für Bestandteile aus Kunststoff oder Gummi, wenn sie bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung unmittelbar, länger oder wiederholt für kurze Zeit mit der menschlichen Haut oder der Mundhöhle in Berührung kommen. PAK sind vor allem in Weichmacherölen in Gummi und flexiblen Kunststoffen zu finden sowie in Ruß, das als Schwarzpigment in Gummi, Kunststoffen und Lacken verwendet wird. Eine Gefährdungsbeurteilung legt die relevanten Teile am Produkt fest, die nach PAK untersucht werden. Grundsätzlich werden dabei alle Teile berücksichtigt, die bei Gebrauch mit der Haut des Nutzers in Kontakt kommen oder in den Mund genommen werden können.