Deutschland wird ein intelligentes Messsystem einführen, das hat die Politik beschlossen. Der Gesetzgeber arbeitet Art und Umfang der Einführung weiter aus. Dennoch müssen bereits jetzt Zählerplätze für das neue Messsystem vorbereitet sein. Das Forum Netztechnik / Netzbetrieb im VDE (VDE/FNN) trägt dieser Anforderung Rechnung und hat eine neue Version der Anwendungsregel „Anforderungen an Zählerplätze“ (VDE-AR-N 4101) veröffentlicht.
Die wichtigsten Änderungen betreffen neue Vorgaben für die sichere Integration dezentraler Erzeugungsanlagen, die Vorbereitung auf Last- und Erzeugungsmanagement sowie die einfache Anbindung an das Telekommunikationsnetz. Zukünftige Zählerschränke werden neben Stromzählern auch Smart-Meter-Gateway, Steuerbox und zusätzliche Schutzeinrichtungen aufnehmen. Sie alle erzeugen Wärme. Ist am Zählerplatz außerdem noch eine dezentrale Erzeugungsanlage angeschlossen, so entsteht bei längerer Einspeisung (Dauerstrom) viel Abwärme. Daher ist für den Zählerplatz nun erstmalig eine Obergrenze für Dauerstrom definiert, die die sichere Integration von gebräuchlichen Erzeugungsanlagen (Photovoltaik, Blockheizkraftwerk) ermöglicht.
Künftig ist nur noch der Einsatz von Zählerplätzen mit großem oberen Anschlussraum zulässig (300 mm Höhe). Dieser ist hinsichtlich Platz- und Wärmeverhältnissen so ausgelegt, dass auch zukünftige Geräte, wie z. B. Einrichtungen zum Lastmanagement, untergebracht und sicher betrieben werden können. Künftig sind also nur noch die Bauhöhen von 1050 mm (für Stecktechnik und Dreipunkt-Befestigung) und 1350 mm (nur für Dreipunkt-Befestigung) zulässig. Der Einsatz der Zählerplatzvarianten mit kleinem oberen Anschlussraum ist in Neuanlagen nicht mehr vorgesehen. Die Harmonisierung der Zählerplätze schreitet damit weiter voran, finanziell entstehen für Endverbraucher keine signifikanten Mehraufwendungen. Im unteren Anschlussraum ist künftig ein 5-poliges Sammelschienensystem vorgesehen. Es ermöglicht eine schnelle und einfache Erweiterung der Kundenanlage (z. B. um eine Erzeugungsanlage). Wie bisher auch ist das Zählerfeld so konzipiert, dass bis zu zwei Zähler sowohl mit Stecktechnik als auch mit Dreipunkt-Befestigung eingebaut und um ein Smart-Meter-Gateway ergänzt werden können. Platz für Adapter für moderne Inhousedisplays ist ebenfalls vorgesehen. Durch die Anwendungsregel ist der Zählerplatz außerdem für eine einfache drahtgebundene Anbindung an das Telekommunikationsnetz vorbereitet.
Netzbetreiber, Hersteller, Elektrohandwerk und nicht zuletzt Endverbraucher bekommen mit der Anwendungsregel die Gewissheit, dass neu verbaute Zählerschränke auch in Zukunft den Anforderungen gewachsen sind. Das Dokument ist Teil der Aktivitäten von VDE|FNN, Anforderungen an das Stromnetz vorausschauend weiterzuentwickeln. Das vermeidet aufwendige und teure Nachrüstungen. Nach Inkrafttreten der Unterlage zum 1. September 2015 gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr.
Bezug der Anwendungsregel über den VDE-Verlag: www.vde-verlag.de