FNN-Anforderungen Kabellegung
19.05.2016

VDE|FNN setzt Qualitätsstandards für die Kabellegung

- Die Anwendungsregel VDE-AR-N 4221 definiert Mindestanforderungen an Unternehmen, die Kabel für öffentliche Stromnetze legen

- VDE|FNN empfiehlt, die Vorschrift zum Vertragsbestandteil bei Ausschreibungen zu machen

Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (VDE|FNN) hat erstmals Mindestanforderungen an ausführende Unternehmen in der Kabellegung erarbeitet und als VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4221 veröffentlicht. Die Definition dieser Mindestanforderungen ist ein wichtiges Element der Qualitätssicherung. Denn wenn es beim Legen der Kabel zu Beschädigungen kommt, die von außen oft nicht sichtbar sind, drohen später aufwendige und teure Reparaturen. Die veranschlagte Lebensdauer dieses wichtigen Betriebsmittels wird dann nicht erreicht. Letztlich kann die Versorgungszuverlässigkeit im betroffenen Netzbereich sinken – ein Szenario, das sowohl Netzbetreiber als auch Bauunternehmen vermeiden möchten.

Die VDE-Anwendungsregel richtet sich zum einen an Netzbetreiber als Auftraggeber von Kabellegearbeiten. Sie müssen im Rahmen ihrer Auswahlverantwortung die fachliche Eignung der ausführenden Unternehmen feststellen. Zum anderen richtet sie sich auch an die Unternehmen, die die Kabellegung für Übertragungs- und Verteilnetze sowie für deren zugehörige Nachrichtennetze ausführen. Sie fasst bestehende technische Regelwerke zusammen und formuliert daraus Mindestanforderungen, die vom Auftragnehmer im Rahmen der fachlichen Eignungsfeststellung nachzuweisen sind. Die Mindestanforderungen umfassen zum Beispiel die Bereiche Personal, technische Ausstattung oder Arbeitsschutz.

Damit liegen erstmals bundesweit einheitliche Mindestanforderungen für Unternehmen im Bereich Kabellegung vor. VDE|FNN empfiehlt, die Anwendungsregel zum Vertragsbestandteil im Rahmen der Präqualifikation ausführender Bauunternehmen bei Ausschreibungen zu machen. Die Anwendungsregel VDE-AR-N 4221 ist seit 1. Mai 2016 in Kraft und über den VDE-Verlag erhältlich. Sie ergänzt die Anwendungsregel VDE-AR-N 4220 vom Sommer 2015, die bereits Mindestanforderungen an alle Bauunternehmen im Leitungstiefbau festlegte (also z. B. auch Wasser, Gas und Fernwärme).

Bezug der Anwendungsregel über den VDE-Verlag: www.vde-verlag.de